Allgemeine Geschäftsbeziehungen


Waggonwerk Brühl GmbH
Brühler Straße 330
50389 Wesseling
Deutschland
spareparts@werkbruehl.de

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Waggonwerk Brühl GmbH für den Ersatzteilhandel

(Stand: September 2014)

I. Vertragsabschluss

  1. Die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen sind maßgebend für alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen im Rahmen des Ersatzteilhandels, einschließlich Auskünfte und Beratungen.

  2. Unsere Geschäftsbedingungen gemäß Ziffer 1 gelten auch für sämtliche zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns, unabhängig davon, ob bei Vertragsschluss nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung, die wir dem Kunden auf Anforderung zusenden.

  3. Sämtliche Angebote von uns sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden schriftlich bestätigen.

  4. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses. 5. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, behalten wir uns technisch notwendige oder zweckmäßige Änderungen sowie branchenübliche Abweichungen und DIN-Toleranzen im Rahmen der Handelsüblichkeit und einer angemessenen Berücksichtigung der Interessen des Kunden vor.

II. Lieferfristen und Liefertermine

  1. Sofern vereinbart, beginnen Lieferfristen mit unserer Auftragsbestätigung, jedoch erst, nachdem alle Einzelheiten der Ausführung geklärt sind und alle sonstigen vom Kunden zu erfüllenden Voraussetzungen vorliegen. Die Lieferzeiten gelten als eingehalten mit der Absendung der Ware oder mit der Anzeige der Versandbereitschaft, wenn die Absendung ohne unser Verschulden behindert wird.

  2. Lieferung vor dem vereinbarten Liefertermin ist zulässig.

  3. Vereinbarte Lieferfristen verlängern bzw. verschieben sich unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden, wenn dieser mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag im Rückstand ist.

  4. Ereignisse höherer Gewalt, die ein vorübergehendes Leistungshindernis nach sich ziehen, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Führen die Ereignisse höherer Gewalt zur Unmöglichkeit der Lieferung, so sind wir berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und unvorhergesehene Umstände (z.B. Betriebsstörungen, Ausschuss und Nachbehandlung) gleich, die uns die rechtzeitige Lieferung trotz zumutbarer Anstrengungen unmöglich machen; den entsprechenden Nachweis haben wir zu führen.

    Das gilt auch, wenn die vorgenannten Leistungshindernisse bei einem Unterlieferanten eintreten.

    Der Kunde kann uns auffordern, innerhalb von drei Wochen zu erklären, ob wir innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern werden oder ob wir wegen dauerhaftem Leistungshindernis vom Vertrag zurücktreten. Erklären wir uns nicht, kann der Kunde vom nichterfüllten Teil des Vertrages zurücktreten.

  5. Liefermengen und -maße gelten entsprechend unserer Auftragsbestätigung. Versand, Verladung und Verpackung erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen ohne Übernahme einer Verantwortlichkeit, außer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

III. Lieferung und Gefahrübergang

  1. Erfüllungsort ist unser Werk oder Lager. Sobald die Ware unser Werk oder Lager verlässt, geht die Gefahr auf den Kunden über, und zwar auch und soweit Teillieferungen erfolgen oder wenn wir noch andere Leistungen (z.B. Versand oder Verauslagung/Bezahlung der Versandkosten) übernommen haben.

  2. Wir sind zu Teillieferungen oder -leistungen berechtigt, soweit sie in einem für den Kunden zumutbaren Umfang erfolgen.

  3. Verzögert sich die Lieferung infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr ab dem Tag der Mitteilung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über.

  4. Bei Lieferungen in Staaten der Europäischen Gemeinschaft ist der Kunde verpflichtet, uns seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitzuteilen. Für die Richtigkeit der Angaben ist allein der Kunde verantwortlich. Im Falle der Verletzung dieser Mitteilungspflicht hat der Kunde den uns daraus entstehenden Schaden zu ersetzen und uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, es sei denn, der Kunde hat die Verletzung nicht zu vertreten.

IV. Preise und Zahlungen

  1. Unsere Preise sind Nettopreise. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schließen sie die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer, Zölle, Abgaben, Transport, Verpackung und Versicherung nicht ein.

  2. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir nach unserer Wahl berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank oder Ersatz des uns aus dem Verzug entstandenen Schadens zu verlangen. § 353 HGB bleibt unberührt.

  3. Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegen unsere Forderungen steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

  4. Wir sind berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Kunden aufzurechnen.

  5. Soweit nichts anderes vereinbart, werden unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde kommt mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist ohne Mahnung in Verzug. Zahlungen gelten erst mit dem Tage als bewirkt, an dem wir über den Betrag verfügen können. Gutschriften erfolgen vorbehaltlich des Eingangs des Betrages.

  6. Bei berechtigtem Interesse, insbesondere bei Neukunden oder wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtern oder wenn uns eine zuvor eingetretene Verschlechterung erst nach Vertragsschluss bekannt wird, behalten wir uns vor, Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen.

V. Gewährleistung und Wareneingangskontrolle

  1. Wir leisten Gewähr für die vertragsgemäße Beschaffenheit der von uns gelieferten Ware. Entscheidend für die vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bzw. bei durch den Kunden zu vertretender Verzögerung des Versandes die Meldung der Versandbereitschaft.

  2. Offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt der Ware zu rügen. Verdeckte Mängel hat der Kunde unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen, jedoch spätestens 12 Monate nach Erhalt der Ware.

  3. Im Fall begründeter Mängelrüge sind wir verpflichtet, die Ware ganz oder soweit mangelhaft zurückzunehmen und nach unserer Wahl entweder die Mängel zu beseitigen oder Ersatz zu liefern. Eigenmächtiges Nacharbeiten und unsachgemäße Behandlung durch den Kunden haben den Verlust aller Mängelansprüche zur Folge.

  4. Die Verwendung der gelieferten Gegenstände liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Anwendungstechnische Ratschläge, Auskünfte und Beratungen sind unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

  5. Gewährleistungsansprüche verjähren 3 Monate nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch uns, frühestens mit dem Ablauf der 12-monatigen Rügefrist. Das gilt nicht für solche Ansprüche, bei denen uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt bzw. bei verschuldensabhängigen Ansprüchen aufgrund von Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.

  6. Vorstehende Bestimmungen finden auch Anwendung bei Lieferung anderer als vertragsgemäßer Ware. Eine Beschaffenheitsgarantie für die Ware besteht nur dann, wenn diese zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

  7. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz für Mängel bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen besteht nur nach Maßgabe des nachfolgenden Abschnitts „Haftung“ und ist im Übrigen ausgeschlossen.

VI. Haftung/Schadenersatz

Alle nicht ausdrücklich erwähnten vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht unseren gesetzlichen Vertretern, unseren Arbeitnehmern und Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei einfacher Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur:

(a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; und

(b) für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten liegen dann vor, wenn sie zur Erfüllung des Vertrages notwendig sind und der Kunde auf deren Erfüllung vertraut und vertrauen darf. Für solche Schäden umfasst unsere Haftung jedoch nur den Ersatz des vorhersehbaren vertragstypischen Schadens. Insbesondere besteht keine Haftung für einen etwaigen entgangenen Gewinn, nicht vorhersehbare Schäden oder Mangelfolgeschäden.

Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegen unsere Forderungen steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche beispielsweise aus Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüchen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehen. Dies gilt auch, wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.

    Verbindet der Kunde unsere Vorbehaltsware mit anderen Waren, so steht uns an der Sache Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes aller verbundenen Waren zu. Die neue Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

  2. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt in Höhe unseres Rechnungswertes abgetreten. Sie dient in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware.

    Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderung insgesamt um mehr als 20 %, sind wir auf Wunsch des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

  3. Kommt der Kunde mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug und erfolgt die Leistung auch nicht nach angemessener Fristsetzung, so können wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – vom Vertrag zurücktreten und die Vorbehaltsprodukte zurücknehmen und diese und die abgetretenen Forderungen zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Kunden anderweitig verwenden. In diesem Fall wird der Kunde uns oder unseren Beauftragten sofort Zugang zu den Vorbehaltsprodukten gewähren und diese herausgeben.

VIII. Rechtswahl oder Gerichtsstand

  1. Gerichtsstand ist Köln. Es gelten ausschließlich die für die Rechtsbeziehungen zwischen Inländern geltenden Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Die vorstehenden Verkaufsbedingungen liegen allen Angeboten und Abschlüssen mit uns zugrunde, etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, wie sie mit unseren Bedingungen übereinstimmen, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich nochmals widersprechen.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, vielmehr einer Regelung zuzustimmen, durch die der mit der unwirksamen bzw. nichtigen Bestimmung verfolgte Sinn und Zweck im wirtschaftlichen Ergebnis weitgehend erreicht wird.

IX. Datenverarbeitung

Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und Verarbeitung der Daten einverstanden, die wir aufgrund der Geschäftsbeziehungen von ihm erhalten und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes verwenden.